Allgemeine Geschäftsbedingungen Kranich Hotel, Dorfplatz 2, 18317 Hessenburg / Saal
Sehr geehrter Seminarveranstalter, sehr geehrter Gast,
unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt im Kranich Hotel so angenehm wie möglich zu gestalten, so dass Sie sich rund um wohl fühlen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das die Zimmer bzw. der Veranstaltungsraum bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn Sie vom Kranich Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
2. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Kranich Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Veranstaltungsräume/Zimmer anderweitig zu vergeben.
3. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gästegruppen von Veranstaltungen/Feierlichkeiten, sollte im allseitigen Interesse die Gästeliste mindestens 7 Tage vor Ankunft dem Kranich Hotel vorliegen.
4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Kranich Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
5. Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Leistungsteilnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Kranich Hotel. Reservierte Zimmer stehen dem Gast von 15.00Uhr am Anreisetag und bis 10.00Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Kranich Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
6. Der Gast wird gebeten, bei vorzeitiger Abreise dieses der Hotelleitung Frau Dr. Klein bis spätestens 20.00 Uhr am Vortag mitzuteilen. Bei Abreise bis 18.00 Uhr sind 50% des Zimmerpreises, für diesen Tag, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung.
7. Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
8. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschliesslich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich das Kranich Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
11. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Räumen/Zimmern werden in Rechnung gestellt:
-bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten
-4 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der vereinbarten Leistungen
-ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% der vereinbarten Leistungen
12.Eine Änderung der Gästezahl muss spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl der Leistungen in Rechnung gestellt.
13. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung eventuell von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
14. Störungen an zur Verfügung gestellter technischer oder sonstiger Einrichtung werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
15. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
16. Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
17. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
18. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Stralsund vereinbart.